Internationales Recht

Abellán & Seuberlich Abogados Rechtsanwälte zeichnet sich durch das besondere Engagement im internationalen Recht aus. Wir bearbeiten Angelegenheiten aus dem Bereich des internationalen Privatrechts, das die Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen in grenzüberschreitenden Angelegenheiten regelt, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union und des deutschen Rechts.

Verfahren mit internationalen oder grenzüberschreitenden Bezügen

Wenn eine Rechtssache oder ein Konflikt Elemente mit internationaler oder grenzüberschreitender Dimension aufweist (z. B. wenn die beteiligten Parteien ihren Wohnsitz in verschiedenen Staaten haben, wenn sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, wenn die Verträge in einem anderen Land zu erfüllen sind als dem, in dem sie geschlossen wurden, oder dem, in dem die Vertragsparteien ihren Wohnsitz haben, etc.), dann ändern sich die geltenden Gesetze sowie diese, die angeben, welche Behörden zuständig sind, im Vergleich zu Fällen, die ausschließlich national sind. In diesen Fällen ist eine gute Kenntnis der Regeln des internationalen Privatrechts unerlässlich, um den Fall richtig anzugehen. Unser Fachwissen im Bereich des internationalen Privatrechts und unsere Kenntnis der normativen Rechtsinstrumente ermöglichen es uns, unsere Mandanten sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Verfahren mit einer breiten und weitreichenden Perspektive zu vertreten.

Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen

Infolge der Globalisierung im Rahmen der Europäischen Union bewegen sich geschäftliche, familiäre, berufliche und alle anderen Arten von Beziehungen heutzutage ohne Grenzen oder territoriale Begrenzungen, was bedeutet, dass unsere Mandanten gerichtliche Entscheidungen in einem Staat erwirken, die in einem anderen Staat, in dem sich die Vermögenswerte oder das Vermögen der gegnerischen Partei befinden, vollstreckt oder vollzogen werden müssen.
Wir sind Experten im Umgang mit den notwendigen und angemessenen Verfahren, um sicherzustellen, dass solche Urteile in dem Land, in dem sie wirksam werden sollen, anerkannt werden und somit vollstreckt und befolgt werden können, so dass unsere Kunden ihre Rechte durchsetzen können.

Beitreibung von Geldforderungen im Rahmen der Europäischen Union

Unsere Spezialisierung im internationalen Privatrecht und im Umgang mit europäischen Rechtsinstrumenten ermöglicht es uns, im Namen unserer Mandanten Verfahren zur Beitreibung ihrer Geldforderungen in der gesamten Europäischen Union durchzuführen, wie z. B. das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, geregelt durch die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens, das ein einfaches, schnelles und flexibles Verfahren zur Beilegung von fälligen und unbegrenzt zahlbaren Geldforderungen innerhalb der Europäischen Union vorsieht, oder das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, geregelt durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.

Abwicklungen in Deutschland

Wir wissen, wie schwierig es für unsere Mandanten ist, von Spanien aus Verwaltungsangelegenheiten und Formalitäten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente gegenüber deutschen Trägern zu erledigen. Unser deutschsprachiges Team und unsere deutsche Rechtsanwältin Julia Seuberlich, beraten und erledigen alle notwendigen Formalitäten.

Gesetzliche und private Rente in Spanien.

Wir vertreten unsere Mandanten bei der Beantragung und Verwaltung ihrer gesetzlichen oder privaten Rente gegenüber den deutschen Trägern (Deutsche Rentenversicherung etc.).

Wir beraten über die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bei den deutschen Steuerbehörden für Renten aus Deutschland.

Vertretungen bei den deutschen Behörden

Wir führen für unsere spanischen Mandanten alle Arten von Verfahren, Genehmigungen und Konzessionen gegenüber deutschen Behörden durch und vertreten sie in deutschen Verwaltungsverfahren.

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