Immobilienrecht

Wir begleiten unsere Mandanten bei den wichtigsten Immobilientransaktionen und verfügen über langjährige Erfahrung unter anderem im Bereich des Immobilienkaufs und verkaufs sowie bei Mietverträgen.

Kauf und Verkauf

Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Formalitäten, die mit dem Kauf und Verkauf einer Immobilie verbunden sind, von Anfang bis Ende: von der Verhandlung und Ausarbeitung des entsprechenden Privatvertrags bis zur Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags und der Eintragung im Grundbuch.

Speziell für unsere internationalen Mandanten bieten wir auch die Beantragung der NIE – Número de Identidad de Extranjero (persönliche spanische Steuer- und Identifikationsnummer), den Abschluss von Verträgen für die Strom- und Wasserversorgung und die Beratung bei der Finanzierung Ihrer Immobilie durch die Bank.

Miete

Wir entwerfen oder überprüfen den Mietvertrag unserer Mandanten, damit die Wirksamkeit des Mietverhältnisses im Falle einer Verletzung durch die andere Partei gewährleistet ist. Wir führen auch die entsprechenden Mitteilungen und Benachrichtigungen durch und leiten gegebenenfalls die Beendigung des Mietverhältnisses ein.

Eigentümergemeinschaften

Die Regelung der Eigentümergemeinschaften findet sich im Spanischen Horizontalen Eigentumsgesetz, „Ley de Propiedad Horizontal“.

Wir sind uns bewusst, dass das Zusammenleben in Gebäuden, Urbanisationen und Wohnanlagen oft kompliziert sein kann, und wir bieten unsere Dienste insbesondere den betroffenen Eigentümern an.

Sanktionsverfahren

Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten in städtebaulichen Angelegenheiten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, insbesondere bei Sanktionsverfahren, Abrissverfügungen und Bauersatzleistungen.

Kataster, Grundbuch

Es kommt in Spanien häufig vor, dass das Kataster und das Grundbuch bei ein und demselben Grundstück in Bezug auf Grenzen, Fläche, Eigentumsverhältnisse usw. nicht übereinstimmen.

Wir plädieren für eine Koordinierung zwischen den beiden Registern, um eine einwandfreie Identifizierung der Immobilie zu erreichen und eine größere Rechtssicherheit im Falle eines bestehenden Nachbarschaftsstreits zu schaffen oder einen besseren Verkauf der Immobilie zu ermöglichen.

Bei Streitigkeiten zwischen benachbarten Grundstückseigentümern beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Hinblick auf ihre Dienstbarkeitsrechte, Abgrenzungsmaßnahmen und Klagen auf Eigentumsherausgabe.

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