Erbrecht

Bei Abellán & Seuberlich Abogados Rechtsanwälte verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Beratung und Abwicklung aller Arten von internationalen Erbschaftsangelegenheiten, wie z.B. der Erstellung von Testamenten, der Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften und der Vertretung in Erbschaftsverfahren.

Vermögensplanung und Testamente

Wir sind uns des Bedürfnisses unserer Mandanten bewusst, die Verteilung ihres Vermögens rechtzeitig vorauszusehen und zu organisieren, um sicherzustellen, dass ihr Wille in ihrer Abwesenheit umgesetzt wird, und um unnötige Formalitäten und Steuerkosten für ihre Erben zu vermeiden.

Wir beraten bei der Vermögens- und Nachfolgeplanung, entwerfen Testamente und Erbverträge und begleiten unsere Mandanten bei der Unterzeichnung vor einem Notar.

Bearbeitung von Erbschaften

Wir wickeln nationale und internationale Erbschaften ab, von der Erbenerklärung, der Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses und der notariell beglaubigten Urkunde der Erbschaftsannahme oder -ausschlagung über die Abführung der Steuern und die Eintragung im Grundbuch bis hin zu den Bankformalitäten.

Wir vertreten unsere Kunden in ganz Spanien und Deutschland.

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Erbschaften

Im Falle von Erbstreitigkeiten bemühen wir uns um einen vermittelnden Ansatz, um eine zufriedenstellende Einigung zu erzielen. Ist eine Einigung über die Aufteilung des Erbes nicht möglich, vertreten wir unsere Mandanten in Erbschaftsstreitigkeiten und Testamentsanfechtungsverfahren vor Gericht.

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